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1 представительство без полномочия
nlaw. Vertretung ohne Befugnis, Vertretung ohne VertretungsmachtУниверсальный русско-немецкий словарь > представительство без полномочия
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2 представительство без соответствующих полномочий
nУниверсальный русско-немецкий словарь > представительство без соответствующих полномочий
См. также в других словарях:
Vertretung ohne Vertretungsmacht — Vertretung ohne Vertretungsmacht, das Fehlen oder Überschreiten der Vertretungsmacht (Stellvertretung). Ein von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht abgeschlossener Vertrag ist schwebend unwirksam, d. h., er bedarf der Genehmigung durch den… … Universal-Lexikon
Vertretung ohne Vertretungsmacht — Abschluss eines Vertrags erkennbar im Namen eines anderen, ohne von diesem bevollmächtigt (⇡ Vollmacht) oder sonst wie (z.B. als Geschäftsführer einer GmbH) zur ⇡ Vertretung befugt zu sein. Die Gültigkeit hängt von der ⇡ Genehmigung des… … Lexikon der Economics
Vertreter ohne Vertretungsmacht — Falsus procurator (lat. wörtlich: „falscher Vertreter“) ist der juristische Fachbegriff für einen Vertreter ohne Vertretungsmacht (österr. Scheinvertreter). Der Begriff stammt aus dem römischen Recht. Die weibliche form ist falsa procuratrix. Wer … Deutsch Wikipedia
Vertretungsmacht — Befugnis zum rechtsgeschäftlichen Handeln im Namen eines anderen mit Wirkung für oder gegen diesen (⇡ Stellvertretung, ⇡ Vertretung). V. beruht auf gesetzlicher Bestimmung (⇡ gesetzlicher Vertreter) oder ⇡ Vollmacht. Vgl. auch ⇡ Vertretung ohne… … Lexikon der Economics
Vertretung (Deutschland) — In der Rechtswissenschaft versteht man unter Vertretung bzw. Stellvertretung das rechtsgeschäftliche Handeln einer Person (Vertreter bzw. Stellvertreter) für eine andere Person (Vertretener), welche die rechtlichen Folgen dieses Handelns treffen … Deutsch Wikipedia
Gesetzliche Vertretung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der gesetzliche Vertreter ist ein Stellvertreter, dessen Vertretungsmacht nicht auf einer Vollmacht, das heißt einer… … Deutsch Wikipedia
Falsus procurātor — (lat.), derjenige, der als Stellvertreter eines andern auftritt, ohne hierzu ermächtigt zu sein, indem er entweder irrtümlich seine Ermächtigung annimmt oder fälschlich dieselbe vorgibt. Die Wirksamkeit eines von einem f. p. abgeschlossenen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Stellvertretung — Stẹll|ver|tre|tung 〈f. 20〉 Vertretung eines anderen, Handlung im Namen eines anderen * * * Stẹll|ver|tre|tung, die: Vertretung eines anderen; das Handeln im Namen eines anderen. * * * Stellvertretung, Vertretung, bürgerliches Recht: das… … Universal-Lexikon
Vollmacht — Befugnis; Ermächtigung; Mandat; Prokura; Bevollmächtigung; Freibrief; Handlungsvollmacht; Vollziehungsbefehl * * * Voll|macht [ fɔlmaxt], die; , en: schriftlich gegebene Erlaubnis, bestimmte Handlungen anstelle eines anderen vorzunehmen … Universal-Lexikon
Falsus procurator — (lat. wörtlich: „falscher Vertreter“) ist der juristische Fachbegriff für einen Vertreter ohne Vertretungsmacht (österr. Scheinvertreter). Der Begriff stammt aus dem römischen Recht. Die weibliche form ist falsa procuratrix. Wer im Namen eines… … Deutsch Wikipedia
Kollusion (Recht) — Inhaltsverzeichnis 1 Kollusion im deutschen Privatrecht 2 Kollusion im deutschen Strafrecht 2.1 Kollusion bei Anstiftung 2.2 Bedeutung der privatrechtl … Deutsch Wikipedia